25 Jan N. 2 Regulatory at a Glance | Nitrocellulose
Nr. 2 Januar 2021
INDUSTRIELLE NITROCELLULOSE
Die neue GHS-Einstufung.
Aktualisierung der Norm für Produkte, bei denen Nitrocellulose für die Herstellung von Farben und Lacken verwendet wird.
Die GHS-Einstufung (Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) von industrieller Nitrocellulose wurde in Europa geändert und ist am vergangenen 17. Oktober 2020 mit der 12. Anpassungsverordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt in Kraft getreten.
Die Verordnung (EU) 2019/521 der Kommission vom 27. März 2019 (Amtsblatt der Europäischen Union L86 vom 28.03.2019) ändert die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt.
In dieser Anpassung wurden einige Bestimmungen und einige fachtechnische Kriterien der Anhänge I, II, III, IV, V und VI der CLP-Verordnung geändert, um die 6. und 7. überarbeitete Fassung des GHS zu berücksichtigen.
Die Änderung betriff nur die GHS-Einstufung, es gibt keine Änderungen an der Einstufung für den Transport, Nitrocellulose wird weiterhin als “Entzündbare feste Stoffe” mit Gefahrzettel 4.1 eingestuft. Alle anderen nationalen, regionalen oder lokalen Vorschriften für industrielle Nitrocellulose bleiben davon unberührt und müssen beachtet werden.
Die neue GHS-Einstufung hängt von der gemessenen Abbrandgeschwindigkeit des Nitrocelluloseprodukts in der Prüfung der Abbrandgeschwindigkeit der desensibilisierten explosiven Stoffe ab, die in Kategorie 1 bis 4 eingestuft sind, wobei Kategorie 1 die Stoffe mit der höchsten Abbrandgeschwindigkeit und Kategorie 4 die Stoffe mit der geringsten Abbrandgeschwindigkeit umfasst. Die Abbrandgeschwindigkeit von Nitrocellulose hängt vom Stickstoffgehalt, der Viskosität und dem phlegmatisierenden Stoff ab.
Der neue Abschnitt GHS 2.17 beruht auf der deutschen Verordnung für desensibilisierte explosive Stoffe, da die Stoffe der chemischen Industrie ein sehr schnelles Brennverhalten zeigen, das vergleichbar mit dem von Nitrocellulose haltigen Produkten ist, die nicht explosiv sind.
Die industrielle Nitrocellulose wurde anhand der oben genannten Normen geprüft und eingestuft.
Die neue GHS-Einstufung hat keine Auswirkung auf die Sicherheit der Produktionsstätten, die Arbeitsbedingungen oder die Maßnahmen für das Risikomanagement.
Die Angaben basieren auf unserem aktuellen Kenntnisstand. Alle oben stehenden Empfehlungen und Angaben fallen nicht unter unsere Verantwortung. Es wird dem Benutzer empfohlen, anhand der vorgesehenen Zwecke und der spezifischen Verwendungsbedingungen eine eigene Eignungsprüfung durchzuführen.