AGB

I. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss
1. Unsere AGB regeln alle bestehenden und zukünftigen Verträge für den Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen durch die Fa. MIFAR S.r.l. für deren Kunden und haben Gültigkeit für diese Verträge und sind Teil dieser Verträge. Andere Vertragsarten sind ausgeschlossen.
2. Eventuelle AGB des Käufers oder andere, vom Käufer eingefügte Klauseln, die unsere AGB ändern oder von diesen abweichen, werden als wirkungslos uns gegenüber angesehen. Die AGB oder die anderen, vom Käufer eingefügten Klausen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich von uns akzeptiert worden sind.
3. Die von den Kunden bei uns aufgegebenen Bestellungen sind erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung für uns bindend. Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrags nach Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung sind nur dann gültig und wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Alle Angebote sind bis Vertragsabschluss nicht bindend.
4. Unsere Angebote sind unverbindlich.

II. Preise und Verpackung
1. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen verstehen sich unsere Preise frei ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2010) und verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer. Alle anderen Steuern und Abgaben für den Verkauf oder die Erbringung von Dienstleistungen gehen zu Lasten des Käufers.
2. Für die Rechnungsstellung sind die von uns geprüften Gewichte maßgeblich. Für die Transportkosten, die von uns in Rechnung gestellt werden, haben die Kosten und Tarife Gültigkeit, die zum Zeitpunkt des Versands in Kraft sind. Wir behalten uns das Recht vor, dem Käufer Preiserhöhungen zu berechnen, die bis zum Lieferdatum auftreten und zu einer Erhöhung unserer Kosten bis sechs Wochen nach Vertragsabschluss führen.
3. Wir behalten uns das Recht vor, zusätzliche Kosten für kleine Bestellmengen in vernünftigem Umfang in Rechnung zu stellen.

III. Lieferung und Gefahrenübergang
1. Die Wahl der Route für die Lieferung, der Transportmittel, der Sicherheitsverpackungen und der Spediteure u/o Frachtführer steht uns bis zum vereinbarten Lieferort zu, wobei die Lieferung anhand der ausdrücklichen schriftlichen Anweisungen erfolgt.
2. Auch im Fall von Lieferungen ohne Berechnung der Transportkosten geht das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Waren in dem Augenblick auf den Kunden über, in dem die Ware unsere Produktionsstätte oder unser Lager verlässt. Im Fall von Lieferverzug, für den der Kunde verantwortlich ist, erfolgt der Gefahrenübergang auf den Kunden zum Zeitpunkt der Mitteilung an den Kunden, dass die Ware zur Lieferung bereit steht.
3. Auf schriftliche Anfrage des Kunden wird die Ware auf Kosten des Kunden gegen die vom Kunden genannten Gefahren versichert.
4. Wir sind dazu befugt, Teillieferungen in einem Ausmaß durchzuführen, in dem es für den Käufer geeignet ist.
5. Wenn die Ware nach Ablauf der vereinbarten Liefertermine nicht vom Kunden angenommen worden ist, wird die Ware nach vorheriger Mitteilung auf Kosten und Risiko des Kunden eingelagert, wofür dem Kunden ein monatlicher Betrag in Höhe von 1,5% des Vertragswerts der eingelagerten Ware berechnet wird, wobei ganze Monate auch für Lagerungszeiträume unter einem Monat berechnet werden. Die oben genannte Ware gilt als geliefert und unterliegt den vorliegenden AGB.

IV. Liefertermine
1. Die vertraglich festgelegten Liefertermine stellen unsere beste Annahme dar und sind ein reiner Anhaltswert. Die Liefertermine sind nur dann für uns bindend, wenn sie ausdrücklich von uns bestätigt worden sind. Die Liefertermine laufen ab Datum unserer Auftragsbestätigung, vorausgesetzt, alle Dokumente und Zeichnungen, die vom Kunden geliefert werden müssen, und alle erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen liegen vor und die vereinbarten Zahlungsbedingungen werden eingehalten. Unsere Lieferungen unterliegen dem Umstand, ob unser Unternehmen seinerseits die erforderlichen Lieferungen in vollem Umfang und zu den festgelegten Zeiten erhalten hat.
2. Sollten die vereinbarten Liefertermine durch unser Verschulden nicht eingehalten werden, hat der Käufer nach Ablauf eines vernünftigen Zeitraums nach Fälligkeit der Liefertermine das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Vorbehaltlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, berechtigen eventuelle Verzögerungen unsererseits abgesehen von der Zusendung von Aufforderungen zur Erfüllung zu keinem Schadensersatz, außer in den Fällen, in denen dieser Schadensersatz schriftlich vereinbart worden ist und die Verzögerung nicht durch höhere Gewalt bedingt ist. In jedem Fall und vorbehaltlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf 5% des vereinbarten Preises für den Teil der Lieferung beschränkt, die nicht pünktlich oder nach vertraglicher Vorgabe geliefert werden kann.
3. Ereignisse höherer Gewalt oder andere Umstände, die sich unserer Verantwortung entziehen und die Lieferung für uns erschweren oder unmöglich machen (einschließlich Handlungen Dritter oder von Behörden), wie Streiks, Aussperrungen, Fehlen von Rohstoffen oder Energiequellen, Kriege und Aufruhr, geben uns unabhängig von der Tatsache, ob wir oder unser Lieferant von diesen Ereignissen betroffen sind, das Recht, die Liefertermine um den Zeitraum zu verlängern, für den diese Ereignisse höherer Gewalt bestehen, oder vom Vertrag in seiner Gesamtheit oder für den Teil der Lieferung, die noch nicht erbracht werden kann, zurückzutreten. Keiner der oben genannten Gründe gibt dem Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern. Bei Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt informieren wir den Käufer umgehend und erstatten ihm die bereits geleistete Zahlung zurück, sollten wir vom Vertrag zurücktreten.

V. Zahlungsbedingungen
1. Alle Zahlungen müssen in Euro und ausschließlich an uns geleistet werden, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen.
2. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen müssen unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge oder Berechnung von Kosten zu unseren Lasten bezahlt werden. Wenn die Lieferung in zwei oder mehr Chargen erfolgt, wird jede Charge einzeln fakturiert.
3. Vor der Lieferung behalten wir uns vor, vom Käufer Garantien zu verlangen, auch Bankgarantien, die nach unserem Dafürhalten geeignet sind, um die korrekte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers zu garantieren. Sowohl die Weigerung des Kunden, die verlangten Garantien zu liefern, als auch die Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geben uns das Recht, zukünftige Lieferungen auszusetzen und den Vertrag aufzulösen (oder andere, mit diesem Käufer getroffene Vereinbarungen), vorbehaltlich unseres Anspruchs auf Schadensersatz (für erlittenen Schaden oder entgangenen Gewinn) in Höhe von 40% der fakturierten u/o belasteten Beträge.
4. Bei Zahlungsverzug des Käufers laufen zu unseren Gunsten Verzugszinsen auf, vorbehaltlich des Schadensersatzes für jeden größeren Schaden, die gemäß Art. 5 des [italienischen] D.Lgs. Nr. 231/2002 (in Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG) berechnet werden.
5. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir weiterhin berechtigt, die zukünftigen oder ausstehenden Lieferungen nur nach Vorauszahlung zu liefern und, sollten die Aufforderungen für die Vorauszahlung der Lieferung oder die Ausstellung von Garantien ohne Erwiderung bleiben, nach Ablauf eines vernünftigen, von uns eingeräumten Zeitraums, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz für die Schäden zu fordern, die uns durch die Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer entstanden sind.
6. Der Käufer hat nur Anspruch auf Schadensersatz für die Schäden, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum der von uns gelieferten Ware geht mit vollständiger Bezahlung der letzten Rate des Kaufpreises und pünktlicher Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers im Zusammenhang mit der Lieferung, einschließlich der Bezahlung von Zinsen und Kosten, auf den Käufer über. Der Käufer kann daher in keiner Weise über die Ware verfügen, die nicht vollständig bezahlt ist, und ist insbesondere nicht befugt, die Ware weiterzugeben, sie bei Dritten zu beleihen oder auf diese Vorzugsrechte oder andere Garantien zu geben. Bei Verwendung mit Einfügen u/o Verarbeitung der Produkte in anderen Fertigprodukten u/o Halbfertigprodukten erstreckt sich das uns vorbehaltene Eigentumsrecht auf diese anderen Güter u/o auf den Erlös aus ihrem Verkauf.

VII. Garantie
1. Unsere Produkte können für verschiedene Anwendungen verwendet werden. Die Käufer und die Benutzer sind daher dazu angehalten, eigenständig anhand ihrer Anforderungen und Nutzungsbedingungen Prüfungen und Beurteilungen durchzuführen. Die Produkte werden gemäß Art. 1522 Absatz 2 des [italienischen] CC verkauft (“Verkauf nach Muster”) mit Vorablieferung eines Musters. Die Angaben in unseren Produktdatenblättern oder in anderen Dokumenten sind als reine Empfehlungen zu verstehen, die auf unserem aktuellen Kenntnisstand basieren.
2. Wenn ein Produkt kundenspezifisch nach Spezifikation des Kunden entwickelt wird, repräsentiert das Muster, das als “Labormuster – Code MX” bezeichnet wird, nur ungefähr die Qualität des industriell hergestellten Endprodukts. In diesem Fall ist das Muster ausschlaggebend, das nach der ersten industriellen Herstellung geliefert wird.
3. Sollte ein Produkt nach Ablauf von 6 (sechs) Monaten ab Lieferung des entsprechenden Musters bestellt werden, müssen die Käufer ein neues Muster anfordern. Sollte dies nicht geschehen, sind wir nicht für Unstimmigkeiten zwischen dem alten Muster und dem Produkt haftbar, das Gegenstand der ersten Lieferung ist.
4. Die Lagerstabilität der Produkte und der entsprechenden Muster ist in den Produktdatenblättern angegeben.
5. Alle Angaben zur Geschwindigkeit der Produkte beziehen sich nur auf den verwendeten Pigmenttyp und entsprechen den Angaben der Pigmentlieferanten und den Verfahren zur Durchführung der Tests.
6. Für Angaben und Empfehlungen übernehmen wir keine Haftung.

VIII. Mängel
1. Kleinere oder handelsübliche Abweichungen in der Qualität stellen keine redhibitorischen Mängel dar.
2. Wir geben keine Garantie auf die Dauer oder die Bedingungen der bestellten Produkte. Dies gilt auch im Fall der Vorlegung von Mustern oder Modellen, dem Verweis auf Technische Normen oder dem Kundendienst nach der Lieferung.
3. Reklamationen des Käufers müssen innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Lieferung der Produkte eingehen. Die Rückgabe der Produkte an unser Unternehmen muss in der Originalverpackung erfolgen, wobei die Versandkosten zu Lasten des Käufers gehen, auch bei von uns anerkannten Material- oder Herstellungsfehlern. Die Mangelhaftigkeit einzelner Teile einer Lieferung gibt dem Käufer nicht das Recht, die gesamte Lieferung abzulehnen. Die Produkte gelten als angenommen, wenn innerhalb der oben genannten Frist von 8 (acht) Tagen keine Reklamationen eingehen. Die Zahlungspflicht des Käufers kann auch dann ausgesetzt werden, wenn eine begründete Beanstandung der erhaltenen Ware eingereicht wird.
4. Reklamationen für Produkte, die zu ermäßigten Preisen oder Sonderpreisen verkauft werden, werden nicht akzeptiert.
5. Klagen wegen Verletzung unserer Garantie verjähren nach einem Jahr ab Lieferung.
6. In folgenden Fällen wird unsere Haftbarkeit für Mängel an den gelieferten Produkten ausdrücklich ausgeschlossen: (a) bei Fehlern, die angesichts des aktuellen fachlichen Stands der Kenntnis nicht vermeidbar sind; (b) bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Unkenntnis, d.h. in dem Fall, in dem die Produkte vom Käufer nicht konform mit den erforderlichen wissenschaftlichen Kenntnissen oder den technischen Normen verwendet werden, die in den entsprechenden Produktdatenblättern angegeben sind.

IX. Haftbarkeit
1. Ansprüche des Käufers für Schäden und Kosten sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in dem Fall, in dem die Haftbarkeit gemäß geltender gesetzlicher Bestimmungen, die für die Haftbarkeit des Herstellers maßgeblich sind, nicht umgehbar ist, auch wenn der Käufer, der vom Endkunden verklagt worden ist, seine Ansprüche geltend macht, im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden. Die rückerstattbaren Schäden sind die Schäden, die die sofortige und direkte Folge der Nichterfüllung sind, vorbehaltlich der Beweispflicht für den Schaden, die beim Verbraucher bleibt.
2. Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Vorschriften beschränken sich die von uns rückerstattbaren Schäden auf den für die mangelhaften Produkte in Rechnung gestellten Betrag. Vorbehaltlich der Fälle, in denen Vorsatz oder schwere Fahrlässigkeit vorliegen, sind wir daher nicht verpflichtet, Begleitschäden wie Schäden durch Gewinnausfall oder mögliche Verluste durch die Unterbrechung der Verwendung der von uns gelieferten Produkte durch den Käufer zu erstatten.

X. Muster, Zeichnungen, usw.
1. Vorbehaltlich der Vorgaben von Artikel VII der vorliegenden AGB sind alle Muster, Zeichnungen und Maße sowie alle Angaben in unseren Katalogen, unseren Angeboten und unseren Auftragsbestätigungen reine Anhaltswerte und nicht bindend für uns.
2. Die oben genannten Angaben und Zeichnungen bleiben unser Eigentum, auch wenn die Kosten für ihre Erstellung dem Kunden in Rechnung gestellt wird, und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung nicht kopiert, an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder anderweitig verwendet werden.
3. Wir behalten uns das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen an den hergestellten Produkten durchzuführen.

XI. Allgemeine Vorschriften
1. Ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung ist der Käufer nicht befugt, seine Rechte u/o Pflichten gemäß der vorliegenden AGB oder der von diesen geregelten Verträge abzutreten oder anderweitig zu übertragen, auch nicht im Fall der Übertragung seiner Firma in welcher Form auch immer.
2. Der Käufer hat keine Rechtsansprüche auf die Marken, Patente und andere geistige Eigentumsrechte sowie das Fachwissen oder die Zeichnungen, deren Eigentümer wir sind oder die von uns verwendet werden, und darf diese ausschließlich nach Vorgabe unserer schriftlichen Anweisungen verwenden. Ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung ist der Käufer nicht befugt zuzulassen, dass Marken oder andere Erkennungszeichen oder kennzeichnende Bezeichnungen, die sich auf den gelieferten Produkten befinden, gelöscht, entfernt, unkenntlich gemacht oder anderweitig verändert werden oder dass andere Marken oder Erkennungszeichen hinzugefügt werden.
3. Die vorliegenden AGB ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, die bisher zwischen den Parteien getroffen wurden und die mit Unterzeichnung der vorliegenden AGB ihre Wirksamkeit verlieren.

XII. Datenschutzerklärung
1. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Käufers gemäß Art. 13 des [italienischen] D.Lgs Nr. 196/2003 in der aktuellen Fassung (Datenschutzgesetz) und garantieren, dass diese Datenverarbeitung von uns unter Beachtung der Vorgaben des Datenschutzgesetzes erfolgt.
2. Alle Daten, die von den betroffenen Personen an uns weitergegeben werden, werden ausschließlich für Erfüllungen verarbeitet, die aufgrund unserer Geschäftstätigkeit erbracht werden, wie die Lieferung der bestellten Produkte und Dienstleistungen, und insbesondere für (I) die Eingabe der Stammdaten in die Datenbank des Unternehmens; (II) die Erstellung von Lieferscheinen, Rechnungen und Gutschriftsanzeigen; (III) die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Angeboten; (IV) die Erstellung von Angebotsanfragen für Lieferanten; (V) die ordentliche Buchführung einschließlich Mehrwertsteuer; (VI) die Verwaltung der Zahlungseingänge; (VII) das Erstellen von betriebsinternen Statistiken zur Überwachung der Kundenzufriedenheit im Hinblick auf die Qualität der gelieferten Produkte und Dienstleistungen zum Zweck einer besseren Ausrichtung auf die Kundenanforderungen; (VIII) den Austausch von Kommunikationen über Geschäfts-, Verwaltungs- und Vertriebstätigkeiten unseres Unternehmens; und (IX) die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, der Bestimmungen, der in der EG geltenden Vorschriften und der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.
3. Die personenbezogenen Daten der betroffen Personen können an folgende Personen weitergegeben werden, falls erforderlich: (I) alle Personen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Zugriff auf die Daten haben; (II) unser Personal und unsere Berater im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben u/o der mit ihnen bestehenden vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen mit den betroffenen Personen; (III) Poststellen, Frachtführer und Paketdienste für die Zusendung von Dokumenten u/o Waren; (IV) alle öffentlichen oder privaten natürliche Personen oder Rechtspersonen (Rechtsberater, Unternehmensberater, Steuerberater, Büros für die Lohnabrechnung, Behörden, Handelskammer, Arbeitsämter), falls die Weitergabe für die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit erforderlich oder zweckdienlich ist; (V) Banken für die Verwaltung der Zahlungseingänge aus der Vertragserfüllung. In diesen Fällen werden nur die Daten weitergegeben, die für den Zweck, zu dem sie weitergegeben werden, zwingend erforderlich sind.
4. Die Weitergabe der eigenen personenbezogenen Daten von Personen, die eine Geschäftsbeziehung mit unserem Unternehmen eingehen möchten, auch wenn sich diese auf die Anfrage von Informationen über unsere Geschäftstätigkeiten oder Produkte und Dienstleistungen beschränkt, ist freiwillig, aber eine eventuelle Weigerung kann dazu führen, dass die Geschäftsbeziehung nicht fortgeführt werden kann oder im Hinblick auf eventuelle gesetzliche und steuerrechtliche Verpflichtungen nicht korrekt abgewickelt werden kann.Die Daten werden in unserem Firmensitz für den Zeitraum gespeichert, der von den zivil- und steuerrechtlichen Vorschriften vorgeschrieben ist.
5. Die betroffene Person hat im Hinblick auf die an uns weitergegebenen personenbezogenen Daten das Recht, alle von Artikel 7 des [italienischen] Datenschutzgesetzes vorgesehenen Rechte in Anspruch zu nehmen.
6. Der Verantwortliche der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Fa. MIFAR S.r.l., Via Valtellina 18/10, Rescaldina, Mailand, vertreten durch deren Geschäftsführer. Die Auftragsverarbeiter werden von Mal zu Mal vom Verantwortlichen der Datenverarbeitung ernannt.

XIII. Geltendes Recht und Gerichtsstand
1. Die vorliegenden AGB und alle von diesen geregelten Verträge unterliegen italienischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Wir behalten uns dennoch das Recht vor, das Recht anzuwenden, das am Wohnort, am Sitz des Käufers, an der Niederlassung des Käufers oder an einem anderen Ort des Käufers Gültigkeit hat, sollte dies für uns günstiger sein als das italienische Recht.
3. Für Streitigkeiten gleich welcher Art im Zusammenhang mit der Auslegung, Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllung der vorliegenden AGB und der von diesen geregelten Verträge ist ausschließlich das Gericht in Mailand zuständig, alle anderen alternativen Gerichtshöfe sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, den Käufer vor das Gericht zu laden, das für den Wohnort, den Sitz oder die Niederlassung des Käufers zuständig ist.

Gemäß Art. 1341 und Art. 1342 des [italienischen] CC erklärt sich der Käufer mit Unterzeichnen des vorliegenden Dokuments ausdrücklich mit folgenden obenstehenden Klauseln der AGB einverstanden: III (Lieferung und Gefahrenübergang); IV (Liefertermine); V (Zahlungsbedingungen); VII (Garantie); VIII (Mängel); IX (Haftbarkeit); XI.1 (Allgemeine Vorschriften – Einschränkung der Abtretung); XIII (Geltendes Recht und Gerichtsstand).