30 Jun N. 4 Regulatory at a Glance | UK REACH
Austritt des Vereinten Königreichs aus der EU wurde die EU REACH-Verordnung im Vereinigten Königreich mit den erforderlichen Änderungen zur Anpassung an die nationalen Vorgaben übernommen. Die wesentlichen Grundsätze der REACH-Verordnung der EU wurden dabei beibehalten.
Ab dem 1. Januar 2021 gelten die UK REACH und die EU REACH-Verordnung unabhängig voneinander.
Auf der Grundlage des Protokolls von Nordirland hat die EU REACH-Verordnung auch weiterhin Gültigkeit für Nordirland, wohingegen die UK REACH dem Warenverkehr der Stoffe auf dem britischen Markt regelt.
Die UK REACH gilt für den Großteil der Chemikalien, die sowohl in industriellen Prozessen als auch in Produkten für den Hausgebrauch verwendet werden.
Die Ziele der UK REACH umfassen:
- Liefern eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei Verwendung von Chemikalien.
- Die Personen, die Chemikalien auf den Markt bringen (Hersteller und Importeure), für das Verständnis und das Management der mit dem Gebrauch der Chemikalien verbundenen Risiken verantwortlich zu machen.
- Fördern des Einsatzes von alternativen Methoden für die Beurteilung der gefährlichen Eigenschaften der Chemikalien.
UK REACH
- Deckt alle Sektoren von Produktion, Import, Verkauf oder Verwendung von Chemikalien als Rohstoffe oder Fertigprodukte ab (nicht nur die chemische Industrie).
- Hat Gültigkeit unabhängig von der Größe des Unternehmens.
- Macht verantwortlich für die sichere Verwendung der Chemikalien, die auf den Markt gebracht oder verwendet werden.
- Verlangt, dass alle Beteiligten an der Lieferkette Informationen über die sichere Verwendung der Chemikalien liefern.
Für nachgeschaltete Anwender oder Händler gemäß EU REACH Verordnung oder für nachgeschaltete Anwender Kraft eines Alleinvertretervertrages (OR) wurden Übergangsbestimmungen umgesetzt, die darauf abzielen, eine Unterbrechung der Aktivitäten auf ein Minimum zu reduzieren.
Mit Zusendung einer Notifizierung an die Agentur innerhalb von 300 Tagen ab Ende des Übergangszeitraums kann die Registrierung um bis zu 6 Jahre ab Ende des Übergangszeitraums verschoben werden.
Bei Erstimport von Chemikalien in GB gelten die Übergangsbestimmungen nicht, sondern es muss eine Neuregistrierung gemäß UK REACH Verordnung vorgelegt werden.
Downstream User Import Notification (DUIN)
Firmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, die vor Ende des Übergangszeitraums nachgeschaltete Anwender oder Händler waren, werden gemäß UK REACH Verordnung zu dem Zeitpunkt Importeure, zu dem die UK REACH Verordnung in Kraft tritt.
Die nachgeschalteten Anwender oder Händler gemäß EU REACH Verordnung müssen der Agentur die Chemikalien notifizieren, die sie weiterhin aus der EU nach GB importieren wollen. Diese Notifizierung muss innerhalb von 300 Tagen ab Ende des Übergangszeitraums erfolgen. Nach erfolgter Notifizierung wird die Registrierungspflicht rechtswirksam um maximal 6 Jahre plus 300 Tage ab Ende des Übergangszeitraums verschoben. Wenn keine Notifizierung erfolgt, ist eine vollständige Registrierung für alle Chemikalien erforderlich, von denen 1 Tonne oder mehr pro Jahr importiert werden. Ohne diese Registrierung dürfen die Chemikalien nicht weiterhin importiert werden.
Ein Hersteller, Formulierer oder Hersteller von Produkten, die in GB nicht auf dem Markt sind, kann einen Alleinvertreter (OR) mit Sitz in GB ernennen, um die Notifizierungen gemäß Art. 127E im Auftrag der eigenen Importeure mit Sitz in GB einzureichen. Dieser Alleinvertreter (OR) kann erst nach Inkrafttreten der UK REACH ernannt werden. Die Importeure mit Sitz im Vereinigten Königreich, die aufgrund der Ernennung eines Alleinvertreters (OR) mit Sitz in der EU (gemäß EU REACH-Verordnung) als nachgeschaltete Anwender gelten, können die Notifizierung gemäß Art. 127E einreichen.
Eine Einfuhrmeldung des nachgeschalteten Anwenders (DUIN) ist keine Vorregistrierung. In der UK REACH-Verordnung gibt es das Konzept der Vorregistrierung nicht.
Nach Notifizierung gemäß Art. 127E ist eine Registrierung nicht Pflicht, außer in den Fällen, in denen beabsichtigt wird, die notifizierten Stoffe nach Ablauf von 300 Tagen plus 2, 4 oder 6 Jahre ab Ende des Übergangszeitraums auch weiterhin zu importieren.
Die Fälligkeit für die Registrierung hängt von der Menge in Tonnen u/o dem Gefahrenprofil des Stoffs ab. Nur Stoffe müssen notifiziert werden, nicht die Gemische.
Wenn Gemische importiert werden, müssen die einzelnen, im Gemisch enthaltenen Stoffe berücksichtigt und berechnet werden, ob die importieren Mengen größer/gleich einer Tonne pro Jahr sind.
Die Anforderungen an die Angaben für die Registrierung gemäß UK REACH Verordnung entsprechen den Anforderungen der EU REACH-Verordnung.
Im Fall von mehreren Anzeigern für einen Stoff werden die Angaben gemeinsam eingereicht.
Die Angaben basieren auf unserem aktuellen Kenntnisstand. Alle oben stehenden Empfehlungen und Angaben fallen nicht unter unsere Verantwortung. Es wird dem Benutzer empfohlen, anhand der vorgesehenen Zwecke und der spezifischen Verwendungsbedingungen eine eigene Eignungsprüfung durchzuführen.