17 Nov N. 1 Regulatory at a Glance | Compostable
Nr. 1 November 2020
Wenn man als Unternehmen eine gefestigte Marktstellung hat, bedeutet das, dass man von seinen Lieferanten und Kunden als ein zuverlässiger Partner anerkannt wird.
Mifar setzt sich konstant für die Entwicklung eines ethischen und nachhaltigen Geschäftsmodells ein, um für Produkte hoher Qualität zu garantieren und gleichzeitig den Umweltschutz, den Gesundheitsschutz und das Gemeinwohl zu gewährleisten.
Die Produkte, die von Mifar auf den Markt gebracht werden, werden nach Vorgabe der italienischen und internationalen Vorschriften hergestellt.
Für eine effiziente und direkte Unterstützung der Geschäftspartner, mit denen Mifar tagtäglich zu tun hat, wurde die Rubrik “REGULATORY at a Glance” ins Leben gerufen mit praktischen Informationen und einer Reihe von Leitlinien, die dabei helfen, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben über die erforderlichen Konformitäten für das Marktsegment und über die Normen, die für die verschiedenen Produkte von Mifar maßgeblich sind.
COMPOSTABLE
Vademecum der maßgeblichen Normen für die kompostierbaren Produkte von Mifar.
Damit kompostierbare Produkte als solche anerkannt werden, müssen sie den Kompostierprozess unterstützen und bestimmte technische Spezifikationen und Anforderungen erfüllen, die von einer Reihe europäischer und internationaler Normen festgelegt werden. Diese Normen schreiben die Prüfungen vor, die durchgeführt werden müssen, und die Grenzwerte, die eingehalten werden müssen, um die kompostierbaren Verpackungen oder Produkte von den nicht kompostierbaren zu unterscheiden.
DIN EN 13432 – Biologische Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit
Diese europäische Norm legt die Anforderungen und die Prozeduren für die Bestimmung der Kompostierbarkeit und der anaeroben Behandlung von Verpackungen und Verpackungsmaterialien unter Berücksichtigung von vier Eigenschaften fest: 1) Biologische Abbaubarkeit; 2) Zersetzung während des Kompostierens; 3) Auswirkungen auf den Kompostierungsprozess; 4) Folgen für die Qualität des Komposts. Wenn die Verpackung aus verschiedenen Materialien besteht, von denen einige kompostierbar und andere nicht kompostierbar sind, ist die Verpackung in ihrer Gesamtheit nicht kompostierbar.
DIN EN 15411:2011 – Verfahren zu Bestimmung des Gehalts an Schwermetallen
Diese Norm legt drei Aufschlussverfahren für feste Sekundärbrennstoffe fest: a) Mikrowellenaufschluss mit einem Gemisch aus Fluorwasserstoffsäure, Salpetersäure und Salzsäure; b) Aufschluss im Warmwasserbad mit einem Gemisch aus Fluorwasserstoffsäure, Salpetersäure und Salzsäure nach der Veraschung der SRF-Probe; c) Aufschluss im Ofen mit einem Gemisch aus Salpetersäure, Perchlorsäure und Fluorwasserstoffsäure.
DIN EN 15408:2011 – Verfahren zur Bestimmung des Gehaltes an Schwefel (S), Chlor (Cl), Fluor (F) und Brom (Br)
Diese Norm legt die Bestimmung von S, Cl, F und Br in festen Sekundärbrennstoffen unterschiedlicher Herkunft und Zusammensetzung nach dem Verbrennen in einer Sauerstoffatmosphäre fest. Das festgelegte Verfahren gilt für Massenanteile größer 0,025 g/kg; die Massenanteile sind abhängig vom Element und von den Bestimmungsverfahren. Im Fall von Fluor ist dieses Verfahren bei einem Massenanteil größer 0,015 g/kg anwendbar.
DIN EN 13137:2002 – Charakterisierung von Abfall – Bestimmung des gesamten organischen Kohlenstoffs (TOC) in Abfall, Schlämmen und Sedimenten
Diese Norm legt zwei Verfahren für die Bestimmung des gesamten organischen Kohlenstoffs (TOC) in nicht getrockneten Abfallproben fest, die mehr als 1 g Kohlenstoff pro Kilogramm Trockensubstanz (0,1%) enthalten. Die Norm hat auch für Schlämmen, Sedimente und vergleichbare Materialien Gültigkeit.
DIN EN ISO 14855-1:2013 – Bestimmung der vollständigen aeroben Bioabbaubarkeit von Kunststoff-Materialien unter den Bedingungen kontrollierter Kompostierung
Diese Norm legt ein Verfahren fest, mit dem unter geregelten Kompostierbedingungen durch Messung der Menge des gebildeten Kohlendioxids und des Grades des Zerfalls des Kunststoffs am Ende der Prüfung die vollständige aerobe Bioabbaubarkeit von Kunststoffen, die auf organischen Verbindungen beruhen, bestimmt wird. Dieses Verfahren ist dafür ausgelegt, typische aerobe Kompostierbedingungen für den organischen Anteil in festem gemischtem städtischem Abfall zu simulieren. Die Prüfsubstanz wird einem Inokulum ausgesetzt, das aus Kompost gewonnen wird. Die Kompostierung erfolgt in einer Umgebung, in der Temperatur, Begasung und Feuchte genau überwacht und geregelt werden. Das Prüfverfahren dient der Feststellung der prozentualen Umwandlung des Kohlenstoffs in der Prüfsubstanz in freigesetztes Kohlendioxid sowie der Geschwindigkeit dieser Umwandlung.
ISO 16929:2019 Bestimmung des Zersetzungsgrades
Das von dieser Norm vorgegebene Prüfverfahren wird auch verwendet, um den Einfluss des Probematerials auf den Kompostierungsprozess und die Qualität des Komposts zu bestimmen. Es kann nicht eingesetzt werden, um die aerobe biologische Abbaubarkeit eines Probematerials zu bestimmen.
Die Angaben basieren auf unserem aktuellen Kenntnisstand. Alle oben stehenden Empfehlungen und Angaben fallen nicht unter unsere Verantwortung. Es wird dem Benutzer empfohlen, anhand der vorgesehenen Zwecke und der spezifischen Verwendungsbedingungen eine eigene Eignungsprüfung durchzuführen.